Das Ziel der Good Governance im Sport lässt sich kurzgefasst folgendermaßen beschreiben:

Die Sicherung einer demokratischen, guten Verbandsführung, welche die Interessen des Sportes mit den Interessen der Allgemeinheit in Einklang bringt und deshalb gleichzeitig die Entwicklung des Sportes nach ethischen Prinzipien ausrichtet und vorantreibt.

Der oder die Good Governance Beauftragte/r ist dabei eine Art externer Beobachter. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für diese Tätigkeit ist, dass er oder sie ein möglichst neutraler oder objektiver Beobachter ist. Es sollen unter keinen Umständen eigene Interessen vertreten werden, sondern die Regeln der guten Verbandsführung überwacht werden. Je enger die Beziehung zum Verband ist, desto schwieriger wird es, eine neutrale Beraterposition einzunehmen. Der oder die Good Governance Beauftragte/r hat aus diesem Grund auch keine eigene Entscheidungsbefugnis, sondern spricht immer lediglich Empfehlungen aus und berät somit die Entscheidungsträger, die letztlich in jedem Fall die finalen Entscheidungen selbst treffen und verantworten müssen.

Notwendig geworden ist diese Aufgabe nach Auffassung des Bundesinnenministeriums (BMI) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), weil der Sport mit einer atemberaubenden Dynamik in die Gebiete des Arbeits-, Gesellschafts-, Medien- und Wirtschaftsrechtes hineingewachsen ist.